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WhatsApp Business – Globale Ergänzung für Datenübermittlungen

Zuletzt aktualisiert: 22. August 2025

  1. Begriffsbestimmungen

    In dieser Ergänzung für Datenübermittlungen („Ergänzung für Datenübermittlungen“) gilt:

    „Geltende Gesetze“ bezeichnet alle geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien oder sonstigen verbindlichen Vorschriften (jeweils in ihrer umgesetzten, geänderten, verlängerten, abgelösten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung), wie u. a. Datenschutzvorschriften, um es deutlich zu formulieren.

    „Datenschutzvorschriften“ bezeichnet jeweils Folgendes, sofern anwendbar:

    1. „Datenschutzvorschriften in Brasilien“ bezeichnet alle geltenden Gesetze im Zusammenhang mit Datenschutz, Datensicherheit, Marketing, Privatsphäre oder der Verarbeitung personenbezogener Daten in Brasilien, wie u. a. das Allgemeine Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, Bundesgesetz Nr. 13.709/2018.

      „Datenschutzvorschriften im KSA“ bezeichnet alle geltenden Gesetze im Zusammenhang mit Datenschutz, Datensicherheit, Marketing, Privatsphäre oder der Verarbeitung personenbezogener Daten im Königreich Saudi-Arabien, wie u. a. die Datenschutzverordnung, die mit Königlichem Erlass Nr. M/19 vom 9/2/1443H (in der jeweils geltenden Fassung) („PDPL“) in Kraft trat, die Durchführungsverordnung des PDPL und die Verordnung zur grenzüberschreitenden Übermittlung personenbezogener Daten.

      „Datenschutzvorschriften in Lateinamerika und Kanada“ bezeichnet alle geltenden Gesetze im Zusammenhang mit Datenschutz, Datensicherheit, Marketing, Privatsphäre oder der Verarbeitung personenbezogener Daten in den Ländern von Südamerika, Mittelamerika, Mexiko oder Kanada mit Ausnahme von Brasilien.

      „Datenschutzvorschriften in der Türkei“ bezeichnet alle geltenden Gesetze im Zusammenhang mit Datenschutz, Datensicherheit, Marketing, Privatsphäre oder der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Türkei, wie u. a. die Verordnung zur Vorgehensweise und den Grundsätzen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Übermittlung personenbezogener Daten und das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698.

    „WhatsApp“ bezeichnet WhatsApp, LLC.

    „Standardvertragsklauseln“ bezeichnet zusammen die folgenden Vertragsklauseln, die durch Bezugnahme hier einbezogen werden:

      Die Standardvertragsklauseln der brasilianischen Datenschutzbehörde für grenzüberschreitende Datenübermittlungen gemäß Gesetz Nr. 13.709 wie in Anhang II von Beschluss CD/ANPD Nr. 19 dargelegt, verfügbar unterhttps://www.gov.br/anpd/pt-br/centrais-de-conteudo/outros-documentos-e-publicacoes-institucionais/regulation-on-international-transfer-of-personal-data.pdf (oder einem Nachfolgespeicherort) („Standardvertragsklauseln für Brasilien“).

      Die Modellvertragsklauseln des Ibero-American Data Protection Network für grenzüberschreitende Datenübermittlungen, wie vom Ibero-American Data Protection Network veröffentlicht, verfügbar unterhttps://www.redipd.org/en/document/annex-model-contractual-clauses-en.pdf (oder einem Nachfolgespeicherort) („Standardvertragsklauseln für Lateinamerika und Kanada“).

      Die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten, die von der Saudischen Behörde für Daten und künstliche Intelligenz gemäß Verordnung zur grenzüberschreitenden Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen des PDPL genehmigt wurden, die Durchführungsverordnung des PDPL sowie die Verordnung zur grenzüberschreitenden Übermittlung personenbezogener Daten, verfügbar unter https://sdaia.gov.sa/Documents/StandardContractualClausesForPersonalDataTransferEN.pdf (oder einem Nachfolgespeicherort) („Standardvertragsklauseln für das KSA“).

      Die von der türkischen Datenschutzbehörde mit ihrer Entscheidung vom 4. Juni 2024 und der Nummer 2024/959 genehmigten Standardverträge, verfügbar unter https://kvkk.gov.tr/Icerik/7938/Standart-Sozlesmeler-ve-Baglayici-Sirket-Kurallarina-Iliskin-Dokumanlar-Hakkinda-Kamuoyu-Duyurusu (oder einem Nachfolgespeicherort) („Standardvertragsklauseln für die Türkei“).

  2. Allgemeines
    1. Keine Änderung der Standardvertragsklauseln. Aus Gründen der Deutlichkeit sei klargestellt, dass nichts in diesen Business-Nutzungsbedingungen, wie u. a. diese Ergänzung für Datenübermittlungen, den Zweck verfolgt, Standardvertragsklauseln zu ändern oder zu modifizieren oder die Grundrechte oder -freiheiten natürlicher Personen zu beeinträchtigen.
    2. Angemessene Länder oder Gebiete. Die Abschnitte 3 bis 6 dieser Ergänzung für Datenübermittlungen gelten jeweils nicht, insoweit personenbezogene Daten in ein Land oder Gebiet übermittelt werden, das zum Zeitpunkt einer solchen Übermittlung nicht als ein Land bzw. Gebiet gilt, in dem ein angemessenes Schutzniveau im Rahmen der im jeweiligen Abschnitt genannten Datenschutzvorschriften gewährleistet ist.
    3. Technische und organisatorische Maßnahmen. Im Sinne dieser Ergänzung für Datenübermittlungen wird WhatsApp die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und aufrechterhalten, die in den Datensicherheitsbedingungen aufgeführt sind (wie von Zeit zu Zeit aktualisiert, beispielsweise aufgrund technologischer Entwicklungen).
    4. Keine optionalen Klauseln, sofern nicht angegeben. WhatsApp und das Unternehmen vereinbaren, dass optionale Klauseln, Absätze oder Formulierungen in den Standardvertragsklauseln, die nach den geltenden Gesetzen nicht vorgeschrieben sind, nicht aufgenommen werden, es sei denn, dies ist in den Business-Nutzungsbedingungen ausdrücklich angegeben.
    5. Verbindliche Vereinbarung. WhatsApp und das Unternehmen vereinbaren, dass die Standardvertragsklauseln, soweit anwendbar, gültige und verbindliche Vereinbarungen zwischen ihnen darstellen.
    6. Behördliche Genehmigung. Sofern nach den geltenden Gesetzen eine behördliche Genehmigung für die Verwendung von Standardvertragsklauseln durch das Unternehmen erforderlich ist, erklärt das Unternehmen, dass es diese Genehmigung eingeholt hat oder zu dem Zeitpunkt einholen wird, zu dem diese Genehmigung erforderlich ist.
    7. Alternatives Format der Standardvertragsklauseln. Jede Partei kommt einer Aufforderung der anderen Partei, Standardvertragsklauseln in einem alternativen Format abzuschließen, das unter Umständen durch Datenschutzvorschriften verlangt wird, (beispielsweise Unterschrift auf Papier) unverzüglich nach, die im Einklang mit dieser Ergänzung für Datenübermittlungen sowie der Benennung von WhatsApp und des Unternehmens als Verantwortlicher bzw. Auftragsverarbeiter, wie hierin angegeben, ausgeführt wird.
    8. Beschreibung der Datenübermittlung. Insoweit dies nach den Datenschutzgesetzen erforderlich ist, werden die relevanten Details zu Parteien und Übermittlung in den Details zur Verarbeitung dargelegt, sofern in den Business-Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
    9. Konflikte.
      1. Alle Definitionen und definierten Begriffe, die in den Standardvertragsklauseln geregelt sind, werden hiermit unverändert übernommen, sofern diese Standardvertragsklauseln für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten. Bei einem Konflikt oder einer Unstimmigkeit zwischen dieser Ergänzung für Datenübermittlungen und Standardvertragsklauseln, ist die Bestimmung oder Definition aus den Standardvertragsklauseln maßgeblich, insoweit diese Standardvertragsklauseln für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten.
      2. Bei einem Konflikt oder einer Unstimmigkeit zwischen den Standardvertragsklauseln unterschiedlicher Rechtsordnungen, die für dieselbe Verarbeitungstätigkeit gelten, kommt die Bestimmung zur Anwendung, die den größten Schutz für personenbezogene Daten bietet.
      3. Wenn WhatsApp oder das Unternehmen die Standardvertragsklauseln gemäß Abschnitt 2(g) dieser Ergänzung für Datenübermittlungen abschließt, haben diese Bestimmungen im anwendbaren Umfang Vorrang.
      4. Wenn die Standardvertragsklauseln oder ihre Verwendung in Verbindung mit den Business-Nutzungsbedingungen von der zuständigen Aufsichtsbehörde aus beliebigem Grund für ungültig befunden und durch andere Standardvertragsklauseln oder einen anderen gültigen Übermittlungsmechanismus ersetzt werden, der von der zuständigen Aufsichtsbehörde herausgegeben oder genehmigt wird, setzen WhatsApp und das Unternehmen diese anderen Standardvertragsklauseln bzw. den Ersatz-Übermittlungsmechanismus unverzüglich zur Übermittlung personenbezogener Daten um.
  3. Brasilien. Insoweit personenbezogene Daten, die den Datenschutzvorschriften in Brasilien unterliegen, in Verbindung mit den Business-Nutzungsbedingungen von dir an WhatsApp übermittelt werden, unterliegt diese Verarbeitung den Standardvertragsklauseln für Brasilien.
    1. Im Sinne der Standardvertragsklauseln für Brasilien bist du der Verantwortliche und der Exporteur personenbezogener Daten, die an WhatsApp übermittelt werden, und WhatsApp ist der Auftragsverarbeiter und Importeur dieser personenbezogenen Daten.
    2. In Klausel 4 der Standardvertragsklauseln für Brasilien kommt Option A zur Anwendung und du bist die benannte Partei.
    3. WhatsApp ist dazu autorisiert, Weiterübermittlungen von personenbezogenen Daten durchzuführen, sofern alle Bestimmungen von Klausel 18 der Standardvertragsklauseln für Brasilien sowie alle anwendbaren Bestimmungen der Business-Nutzungsbedingungen eingehalten werden.
  4. Königreich Saudi-Arabien („KSA“). Insoweit personenbezogene Daten, die den Datenschutzvorschriften im KSA unterliegen, in Verbindung mit den Business-Nutzungsbedingungen vom Unternehmen an WhatsApp übermittelt werden, unterliegt diese Verarbeitung den Standardvertragsklauseln für das KSA. Im Sinne der Standardvertragsklauseln für das KSA bist du der Verantwortliche und der Exporteur personenbezogener Daten, die an WhatsApp übermittelt werden, und WhatsApp ist der Auftragsverarbeiter und Importeur dieser personenbezogenen Daten und die zweite Vorlage („Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter“) kommt zur Anwendung.
  5. Lateinamerika und Kanada. Insoweit personenbezogene Daten, die den Datenschutzvorschriften in Lateinamerika und Kanada unterliegen, in Verbindung mit den Business-Nutzungsbedingungen vom Unternehmen an WhatsApp übermittelt werden, unterliegt diese Verarbeitung den Standardvertragsklauseln für Lateinamerika und Kanada. Sofern der folgende Absatz zur Anwendung kommt:
    1. Im Sinne der Standardvertragsklauseln für Lateinamerika und Kanada bist du der Verantwortliche und der Exporteur personenbezogener Daten, die an WhatsApp übermittelt werden, und WhatsApp ist der Auftragsverarbeiter und Importeur dieser personenbezogenen Daten und die Klauseln für „Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter“ kommen zur Anwendung.
    2. wird Klausel 7 in diesen Klauseln: Option 2 (allgemeine schriftliche Autorisierung) ausgewählt. Sofern gemäß den Business-Nutzungsbedingungen nicht untersagt, ist WhatsApp befugt, im Einklang mit Klausel 7 Weiterübermittlungen personenbezogener Daten an die in den Business-Nutzungsbedingungen genannten Unterauftragsverarbeiter durchzuführen.
    3. Zuständige Aufsichtsbehörde: entsprechend den geltenden Gesetzen.
  6. Türkei. Insoweit personenbezogene Daten, die den Datenschutzvorschriften in der Türkei unterliegen, in Verbindung mit den Business-Nutzungsbedingungen vom Unternehmen an WhatsApp übermittelt werden, unterliegt diese Verarbeitung den Standardvertragsklauseln für die Türkei. Im Sinne der Standardvertragsklauseln für die Türkei bist du der Verantwortliche und der Exporteur personenbezogener Daten, die an WhatsApp übermittelt werden, und WhatsApp ist der Auftragsverarbeiter und Importeur dieser personenbezogenen Daten und der Vertrag „Datenverantwortlicher an Datenauftragsverarbeiter“ kommt zur Anwendung.
Details zur Verarbeitung:
  1. Parteien
  2. Startdatum

    Das Datum, an dem die Parteien die Business-Nutzungsbedingungen abschließen.

    Die Parteien

    Exporteur

    Importeur

    Angaben zu den Parteien

    Vollständiger Firmenname:
    Beim Unternehmen direkt erhältlich.

    Hauptanschrift (bei einem eingetragenen Geschäftssitz):
    Beim Unternehmen direkt erhältlich.

    Vollständiger Firmenname:
    WhatsApp LLC

    Hauptanschrift (bei einem eingetragenen Geschäftssitz):
    Die Anschrift und Kontaktdaten des Datenimporteurs sind in den Business-Nutzungsbedingungen angegeben.

    Hauptkontaktperson

    Beim Unternehmen direkt erhältlich.

    Wie in den Business-Nutzungsbedingungen angegeben.

    Kontaktperson für betroffene Personen

    Die Kontaktdaten sind beim Exporteur direkt erhältlich.

    Die Kontaktdaten sind in der WhatsApp-Datenschutzrichtlinie erhältlich.

    Unterschrift (sofern erforderlich)

    Die Parteien vereinbaren, dass die Zustimmung des Datenexporteurs und des Datenimporteurs zu den Business-Nutzungsbedingungen die Zustimmung zu sowie die Ausfertigung dieser Ergänzung für Datenübermittlungen durch beide Parteien an dem Datum darstellt, an dem die Business-Nutzungsbedingungen vereinbart werden.

    Die Parteien vereinbaren, dass die Zustimmung des Datenexporteurs und des Datenimporteurs zu den Business-Nutzungsbedingungen die Zustimmung zu sowie die Ausfertigung dieser Ergänzung für Datenübermittlungen durch beide Parteien an dem Datum darstellt, an dem die Business-Nutzungsbedingungen vereinbart werden.

  3. Übermittlung
  4. Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten übermittelt werden

    Die Kategorien betroffener Personen umfassen Kunden, mit denen du über den WhatsApp-Service kommunizierst.

    Kategorien von übermittelten personenbezogenen Daten, darunter übermittelte sensible personenbezogene Daten (sofern relevant) und angewendete Einschränkungen oder Schutzmaßnahmen:

    Die Kategorien von übermittelten personenbezogenen Daten – wie in den Business-Nutzungsbedingungen beschrieben – umfassen Kontaktinformationen von Kunden.

    Häufigkeit der Übermittlung

    Fortlaufend während der Laufzeit der Vereinbarung.

    Zweck der Datenübermittlung und Weiterverarbeitung

    Der Importeur verarbeitet personenbezogene Daten für die in den Business-Nutzungsbedingungen beschriebenen Zwecke.

    Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

    Bis zur Löschung im Einklang mit den Bestimmungen der Datenverarbeitungsbedingungen.

    Bei Datenübermittlungen an Unterauftragsverarbeiter sind auch Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung anzugeben.

    Wie oben angegeben.

    Unterauftragsverarbeiter

    Die vereinbare Liste der Unterauftragsverarbeiter ist unter https://www.whatsapp.com/legal/business-subprocessors verfügbar.

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