Zuletzt aktualisiert: 22. August 2025
In dieser Ergänzung für Datenübermittlungen („Ergänzung für Datenübermittlungen“) gilt:
„Geltende Gesetze“ bezeichnet alle geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien oder sonstigen verbindlichen Vorschriften (jeweils in ihrer umgesetzten, geänderten, verlängerten, abgelösten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung), wie u. a. Datenschutzvorschriften, um es deutlich zu formulieren.
„Datenschutzvorschriften“ bezeichnet jeweils Folgendes, sofern anwendbar:
„Datenschutzvorschriften in Brasilien“ bezeichnet alle geltenden Gesetze im Zusammenhang mit Datenschutz, Datensicherheit, Marketing, Privatsphäre oder der Verarbeitung personenbezogener Daten in Brasilien, wie u. a. das Allgemeine Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, Bundesgesetz Nr. 13.709/2018.
„Datenschutzvorschriften im KSA“ bezeichnet alle geltenden Gesetze im Zusammenhang mit Datenschutz, Datensicherheit, Marketing, Privatsphäre oder der Verarbeitung personenbezogener Daten im Königreich Saudi-Arabien, wie u. a. die Datenschutzverordnung, die mit Königlichem Erlass Nr. M/19 vom 9/2/1443H (in der jeweils geltenden Fassung) („PDPL“) in Kraft trat, die Durchführungsverordnung des PDPL und die Verordnung zur grenzüberschreitenden Übermittlung personenbezogener Daten.
„Datenschutzvorschriften in Lateinamerika und Kanada“ bezeichnet alle geltenden Gesetze im Zusammenhang mit Datenschutz, Datensicherheit, Marketing, Privatsphäre oder der Verarbeitung personenbezogener Daten in den Ländern von Südamerika, Mittelamerika, Mexiko oder Kanada mit Ausnahme von Brasilien.
„Datenschutzvorschriften in der Türkei“ bezeichnet alle geltenden Gesetze im Zusammenhang mit Datenschutz, Datensicherheit, Marketing, Privatsphäre oder der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Türkei, wie u. a. die Verordnung zur Vorgehensweise und den Grundsätzen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Übermittlung personenbezogener Daten und das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698.
„WhatsApp“ bezeichnet WhatsApp, LLC.
„Standardvertragsklauseln“ bezeichnet zusammen die folgenden Vertragsklauseln, die durch Bezugnahme hier einbezogen werden:
Die Standardvertragsklauseln der brasilianischen Datenschutzbehörde für grenzüberschreitende Datenübermittlungen gemäß Gesetz Nr. 13.709 wie in Anhang II von Beschluss CD/ANPD Nr. 19 dargelegt, verfügbar unterhttps://www.gov.br/anpd/pt-br/centrais-de-conteudo/outros-documentos-e-publicacoes-institucionais/regulation-on-international-transfer-of-personal-data.pdf (oder einem Nachfolgespeicherort) („Standardvertragsklauseln für Brasilien“).
Die Modellvertragsklauseln des Ibero-American Data Protection Network für grenzüberschreitende Datenübermittlungen, wie vom Ibero-American Data Protection Network veröffentlicht, verfügbar unterhttps://www.redipd.org/en/document/annex-model-contractual-clauses-en.pdf (oder einem Nachfolgespeicherort) („Standardvertragsklauseln für Lateinamerika und Kanada“).
Die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten, die von der Saudischen Behörde für Daten und künstliche Intelligenz gemäß Verordnung zur grenzüberschreitenden Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen des PDPL genehmigt wurden, die Durchführungsverordnung des PDPL sowie die Verordnung zur grenzüberschreitenden Übermittlung personenbezogener Daten, verfügbar unter https://sdaia.gov.sa/Documents/StandardContractualClausesForPersonalDataTransferEN.pdf (oder einem Nachfolgespeicherort) („Standardvertragsklauseln für das KSA“).
Die von der türkischen Datenschutzbehörde mit ihrer Entscheidung vom 4. Juni 2024 und der Nummer 2024/959 genehmigten Standardverträge, verfügbar unter https://kvkk.gov.tr/Icerik/7938/Standart-Sozlesmeler-ve-Baglayici-Sirket-Kurallarina-Iliskin-Dokumanlar-Hakkinda-Kamuoyu-Duyurusu (oder einem Nachfolgespeicherort) („Standardvertragsklauseln für die Türkei“).
Startdatum | Das Datum, an dem die Parteien die Business-Nutzungsbedingungen abschließen. | |
Die Parteien | Exporteur | Importeur |
Angaben zu den Parteien | Vollständiger Firmenname: Hauptanschrift (bei einem eingetragenen Geschäftssitz): | Vollständiger Firmenname: Hauptanschrift (bei einem eingetragenen Geschäftssitz): |
Hauptkontaktperson | Beim Unternehmen direkt erhältlich. | Wie in den Business-Nutzungsbedingungen angegeben. |
Kontaktperson für betroffene Personen | Die Kontaktdaten sind beim Exporteur direkt erhältlich. | Die Kontaktdaten sind in der WhatsApp-Datenschutzrichtlinie erhältlich. |
Unterschrift (sofern erforderlich) | Die Parteien vereinbaren, dass die Zustimmung des Datenexporteurs und des Datenimporteurs zu den Business-Nutzungsbedingungen die Zustimmung zu sowie die Ausfertigung dieser Ergänzung für Datenübermittlungen durch beide Parteien an dem Datum darstellt, an dem die Business-Nutzungsbedingungen vereinbart werden. | Die Parteien vereinbaren, dass die Zustimmung des Datenexporteurs und des Datenimporteurs zu den Business-Nutzungsbedingungen die Zustimmung zu sowie die Ausfertigung dieser Ergänzung für Datenübermittlungen durch beide Parteien an dem Datum darstellt, an dem die Business-Nutzungsbedingungen vereinbart werden. |
Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten übermittelt werden | Die Kategorien betroffener Personen umfassen Kunden, mit denen du über den WhatsApp-Service kommunizierst. |
Kategorien von übermittelten personenbezogenen Daten, darunter übermittelte sensible personenbezogene Daten (sofern relevant) und angewendete Einschränkungen oder Schutzmaßnahmen: | Die Kategorien von übermittelten personenbezogenen Daten – wie in den Business-Nutzungsbedingungen beschrieben – umfassen Kontaktinformationen von Kunden. |
Häufigkeit der Übermittlung | Fortlaufend während der Laufzeit der Vereinbarung. |
Zweck der Datenübermittlung und Weiterverarbeitung | Der Importeur verarbeitet personenbezogene Daten für die in den Business-Nutzungsbedingungen beschriebenen Zwecke. |
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer | Bis zur Löschung im Einklang mit den Bestimmungen der Datenverarbeitungsbedingungen. |
Bei Datenübermittlungen an Unterauftragsverarbeiter sind auch Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung anzugeben. | Wie oben angegeben. |
Unterauftragsverarbeiter | Die vereinbare Liste der Unterauftragsverarbeiter ist unter https://www.whatsapp.com/legal/business-subprocessors verfügbar. |